Diesen Vortrag habe ich im Rahmen der Vortragsveranstaltung „80 Jahre Flucht und Vertreibung – eine Standortbestimmung“ am 26. Juni 2025 auf Einladung des Parlamentspräsidenten und des Verbandes der deutschen altösterreichischen Landsmannschaften (VLÖ) im Elise Richter-Saal des österreichischen Parlaments gehalten.
1. Potsdam 1945
2. „Heim ins Reich“ und Deportationen
3. Flucht und Vertreibung
4. Integration
5. Reflexionen

1. Potsdam 1945
Am 2. August 1945 unterzeichneten der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Harry Truman, der Vorsitzende des Rates der Volkskommissare der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Josef Stalin, und der Premierminister Großbritanniens Clement Attlee jenes Abschlusspapier der Dreimächtekonferenz von Berlin, das als Potsdamer Abkommen bekannt wurde.
Eine zentrale Frage darin war die sogenannte „Ordnungsmäßige Überführung deutscher Bevölkerungsteile“ aus dem Osten – nach Deutschland. Österreich kommt bei diesem Thema nicht vor. Trotzdem landete ein nicht unerheblicher Teil der betroffenen Menschen in Österreich. Viele von ihnen wollten dauerhaft bleiben.
2. „Heim ins Reich“ und Deportationen
Während die drei Siegermächte in Potsdam tagten, waren bereits seit Monaten sogenannte „wilde Vertreibungen“ im Gange. Außerdem hatte der Vormarsch der Roten Armee und der Rückzug der deutschen Besetzer im Osten auch in der deutschen Zivilbevölkerung massive Fluchtbewegungen ausgelöst.
Um diese Vorgänge zu verstehen, muss ein kurzer Blick auf die Zeit vor 1945 geworfen werden. Schon vor dem Ersten Weltkrieg hatte es in der Folge der Balkankriege Vertreibungs- und Umsiedlungskonzepte gegeben. Die Wahnidee ethnonationaler Homogenität zeigte sich dann mit dem Genozid an den Armeniern im Ersten Weltkrieg gänzlich ohne Maske.
Dann die Neuordnung Europas, insbesondere auf Kosten Österreichs und Ungarns. Das Ende der Donaumonarchie bedeutet gleichzeitig die Geburtsstunde der Altösterreicher, jener deutschsprachigen Menschen, die 1918 mit dem Imperium auch ihr Vaterland verloren haben. Der Ersten Republik aber fehlten Kraft und Größe, um diese Lücke zu füllen.
Die neuen und erweiterten Staaten im Mittel- und Südosteuropa waren eigentlich Nationalitätenstaaten, hielten sich aber für Nationalstaaten. So wurde der Druck auf die nationalen Minderheiten im Laufe der Zwischenkriegszeit zunehmend stärker.
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Deportationen wurden zur grausamen Gewohnheit, beispielsweise im türkisch-griechischen Krieg und dann in gewaltiger Dimension auch in der Sowjetunion. Der Hitler-Stalin-Pakt vom 23. August 1939 und die Folgeabkommen öffneten ein weiteres Kapitel in der Geschichte der massiven Bevölkerungsverschiebungen. Auf beiden Seiten kam es zu umfangreichen Umsiedlungen.
So begann NS-Deutschland sogenannte Volksdeutsche „Heim ins Reich“ zu holen. Von diesen Umsiedlungen waren neben den Südtirolern und den Kanaltalern auch östlichere altösterreichische Regionen betroffen, konkret 54.000 Galiziendeutsche, 96.000 Buchenlanddeutsche und 12.000 Gottscheer. Keineswegs alle machten diese im NS-Jargon „Umvolkung“ genannte Maßnahme freiwillig und gerne mit. Und am Ende erwies sich die Verheißung, im besetzten Polen, im Protektorat Böhmen und Mähren und in der Untersteiermark ein neues Leben beginnen zu können, als Lüge.
Später fanden viele dieser Umsiedler einen Platz im neuen Österreich.
Die grausame Logik des Kollektivismus schlug ab 1944 erneut zu, als zigtausende Frauen und Männer aus Rumänien, Ungarn, Jugoslawien, Oberschlesien und anderen Gebieten zur Zwangsarbeit in den Donbass und in den Ural deportiert wurden. Tausende starben beim Transport oder an den Lagerbedingungen. Erst 1949 wurden die letzten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter entlassen.
3. Flucht und Vertreibung

Gleichzeitig flohen Hunderttausende, insbesondere Siebenbürger Sachsen und Karpatendeutsche, vor der vorrückenden Roten Armee, teils organisiert, als „Evakuierung“ verharmlost, teils selbstorganisiert, „allein, in Kleingruppen oder Trecks“, teils unter dem Schutz der sich zurückziehenden deutschen Streitkräfte, teils völlig schutzlos und ausgeliefert. Es waren größtenteils Frauen, Kinder und Nicht Wehrfähige – Zivilisten, die versuchten, mit der Flucht Richtung Westen ihr Leben zu retten. Viele starben, nicht zuletzt, weil die nationalsozialistische Führung sich lange gegen die Räumungen stellte und diese somit auf tödliche Weise verzögerte.
Parallel zu den Fluchtbewegungen setzen insbesondere in Polen und in der Tschechoslowakei unregulierte Austreibungsvorgänge ein, die als sogenannte „wilde Vertreibungen“ in die Geschichte eingegangen sind. Es handelt sich dabei um gewaltsamste Entladungen der Vergeltung für das brutale Besatzungsregime der Nationalsozialisten unter den Augen der bereits präsenten Sowjets.
Erneut in der grausamen Logik: Alle waren im sog. „Dritten Reich“ pauschal zur Volksgruppe zusammengefasst worden, nun wurden sie alle pauschal bestraft – alle sollten die Rache spüren. Ebenso pauschal wurden die Rachenehmenden vom tschechoslowakischen Staat von jeder Schuld freigesprochen.
Wer überlebte, musste das Land verlassen, wurde ausgetrieben. Massenhaft kamen Sudetendeutsche und Karpatendeutsche über die Grenze nach Österreich. Im kollektiven Gedächtnis der Zweiten Republik haben sich aber nur wenige dieser Schreckensmomente verankert. Stellvertretend sei hier der Brünner Todesmarsch genannt, der sich Ende Mai 1945 ereignete, als von 27.000 Vertriebenen Tausende auf dem Weg zur österreichischen Grenze an Versorgungsmangel und Krankheit starben, und noch einmal mehr mehrere Hundert auf dem Weg weiter nach Wien.
Das unsichtbare, aber überlebensgroße Fragezeichen, dass hier im Raume steht, bezieht sich insbesondere auf die Kilometer zwischen Grenze und Wien: Warum wurden den Menschen offenbar nicht einmal dort ausreichend geholfen?
Es folgte eine Phase organisierter „Umsiedlungen“. Der Vertreibungsvorgang verlangsamte sich zwar, von einer „ordnungsgemäßen und humanen Weise“ kann jedoch schwerlich gesprochen werden. Von den 2,3 Millionen Vertriebenen der böhmischen Länder zog ein Großteil weiter nach Deutschland, rund 160.000 aber blieben in Österreich.
Die Donauschwaben in Jugoslawien wiederum wurden schon 1944 von der herrschenden Partisanenbewegung Titos kollektiv zu Volksfeinden erklärt. Massenerschießungen wie jene bei Filipowa (Bački Gračac) und Internierungen in Lager – Konzentrations-, Arbeits- und Todeslager – führten bis 1948 zu rund 60.000 zivilen Todesopfern. Die Mordaktionen der „volksdeutschen“ SS-Division Prinz Eugen gegen Partisanen und Zivilisten vor Augen, war auch hier zuerst Rache und Bestrafung ein Motiv.
1948 wurden die Internierungslager aufgelöst, die Deutschen blieben weiterhin einige Zeit ohne Rechte. Ab 1951 wurde die Ausreise erlaubt, und rund 130.000 Donauschwaben fanden in Österreich eine neue Heimat.
4. Integration
Die Zahl der Todesopfer der Vertreibung geht in die Millionen, auch wenn die Zählung sich als schwierig erweist. Die Überlebenden mussten sich der Herausforderung eines Neuanfangs stellen. Ein Großteil von circa 12 bis 14 Millionen „Volksdeutschen“ landete in der Bundesrepublik, in der SBZ/DDR oder in Österreich.
Wie eingangs dargelegt war Deutschland verpflichtet, deutsche Flüchtlinge, Vertriebene und Aussiedler aufzunehmen. Österreich war das nicht. Signale der Verantwortung, auch ohne Verpflichtung, waren auch nur in geringem Maße wahrzunehmen. Im Gegenteil: Im Oktober 1945 wurde in einem Grundsatzpapier des Innenministeriums gefordert, den „Transport von Flüchtlingen aus den Nachbarländern auf österreichisches Staatsgebiet“ sofort einzustellen.
Man kann es mitunter Hass nennen, was den Vertriebenen in Österreich von vielen Seiten entgegenschlug. In der Erinnerung eines gebürtigen Znaimers klingt das beispielsweise so:
„1945: Kapitulation des Dritten Reiches, eine Welt bricht zusammen. In Znaim geschehen schreckliche Dinge. Am 24. Mai 1945 komme ich in Retz an. Spiele und singe Samstag und Sonntag bei einer Tanzkapelle, entgehe so dem Abtransport. Honorar 1 Kranz Extrawurst, 1 Brot und 20 Schilling pro Abend. Im Herbst gehe ich nach Wien an die Uni. Bei der Anmeldung brüllt der Beamte: ‚Bagasch, Gsindel, geht‘s ham ins Reich. Hobts jo gschrien, ‚wir wollen heim ins Reich’‘. Furchtbare Hungerszeit, ich wiege 45 kg.“
Die Situation 1945 in Zahlen gefasst: Von den ca. 7 Millionen Menschen, die sich auf dem Gebiet der wiederentstehenden Republik befanden, waren rund 1,6 Millionen sog. Displaced Persons – also jeder 4. bis 5. Mensch in Österreich. Davon waren wiederum ca. 400.000 sogenannte „Volksdeutsche“. Noch 1946 wurden ca. 160.000 von ihnen in den Westen Deutschlands verbracht. Der Strom an Flüchtlingen nach Österreich sollte aber nicht abreißen, denn 1947 kamen viele aus Jugoslawien hinzu, als dort die Lager aufgelöst wurden.
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Es begann ein zähes Ringen um Integration. Dies bedeutete zuerst, sich das blanke Überleben zu sichern, es zu schaffen, das Lager zu verlassen; Arbeit zu finden. Im Idealfall, Österreicher zu werden. 1953 war erst die Hälfte der rund 330.000 altösterreichischen Flüchtlinge und Vertriebenen eingebürgert.
Jedoch erfolgte in den 1950er-Jahren dann die schrittweise juristische Gleichstellung. Berufsverbote wurden aufgehoben, die Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft deutlich vereinfacht. Rund jeder zwanzigste österreichische Staatsbürger war nun ein sogenannter „Volksdeutscher“, ein deutschsprachiger Altösterreicher.
Die Vertriebenen begannen zu publizieren, sich in Vereinen und Verbänden zu organisieren. Oft war der Blick nach Deutschland gerichtet. Auch dort schlug den Vertriebenen in der Regel ein eisiger Wind entgegen, von Willkommenskultur kann keine Rede sein. Trotzdem wurden dort günstigere Rahmenbedingungen geschaffen: 1952 trat das Lastenausgleichsgesetz in Kraft, 1953 wurde das Bundesvertriebenengesetz beschlossen. Ein eigenes Ministerium kümmerte sich um die Integration der Vertriebenen.
In Österreich gelang es nicht, solch große Schritte zu unternehmen: Auf die Schaffung eines speziellen Gesetzesrahmens wurde verzichtet. Mit dem späten Bad Kreuznacher Abkommen 1962 gab es zumindest eine Art Mini-Lastenausgleich. Bis in die 1970er-Jahre versuchen die österreichischen Akteure vergeblich, etwas mehr an Entschädigung zu bekommen. Ein später Erfolg ist immerhin die Einrichtung des Hauses der Heimat in der Steingasse um die Jahrtausendwende.
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So entstand schon in den ersten Jahren der Zweiten Republik eine Gemengelage aus politischem Unwillen und strategischem Verdrängen, der viele Vertriebenenakteure leider mit Trotz und Bunkermentalität begegneten. In Teilen nachvollziehbar: Wer lässt sich, nach allem Erlebten, auch noch gerne unsichtbar machen?
Die 1950 von 30 Repräsentanten unterschriebene Charta der deutschen Heimatvertriebenen wurde als rein westdeutsche Angelegenheit, der Verzicht auf Rache und der mit ihr eingeschlagene Weg der Versöhnung als nicht zielführend empfunden.
Vergebung kann nicht verordnet werden, sie ist eine Entscheidung.
Dennoch muss es erlaubt sein, zu hinterfragen, welcher Weg für die Anliegen der Vertriebenen langfristig der vorteilhaftere war. Schon allein, um spät, viel zu spät, diesem bedeutenden Teil der österreichischen und europäischen Geschichte gerecht zu werden. Denn Flucht und Vertreibung sind Teil eines epochalen Kulturbruchs, der sich, blickt man auf die monströsen Ereignisse zur Mitte des 20. Jahrhunderts, letztlich als Akt der Autoaggression verstanden werden muss – als blutige Äußerung des Selbsthasses. Zuerst sind die Nachbarschaften zerbrochen, dann die Gesellschaften, und dann ein ganzer Kontinent. Die Wunden, die geschlagen wurden, sind teilweise bis heute offen.
Trotzdem gelang der Wiederaufbau und noch viel mehr. Erinnert wurde aber auf allen Ebenen selektiv. Die deutschsprachigen Altösterreicher sollten möglichst aus dem Sichtfeld verschwinden. Dies lässt sich auch an der Geschichte dieses Hauses und seinen Debatten ablesen.
5. Reflexionen
1962 sind im Bundesrat folgende Worte zu hören:
„[…] Die Volksdeutschen [haben sich] die Leistungen, die der österreichische Staat aus dem Bad Kreuznacher Abkommen erbringt, redlich verdient. Mit diesem Abkommen für die Volksdeutschen soll ein Schlußstrich gesetzt werden, sodaß sie dann ihre leidvolle Vergangenheit vergessen können, und wir helfen ihnen damit, diese Vergangenheit zu überwinden. Jetzt wäre es auch wirklich Zeit, daß die Ausdrücke ‚Volksdeutsche‘, ‚Altösterreicher‘, ‚Neuösterreicher‘ verschwinden und daß es bei uns nur mehr ‚Österreicher‘ gibt.“
Dies waren wohl gut gemeinte Worte. Und doch stehen sie paradigmatisch für den Umgang mit Teilen unserer Geschichte. Die Altösterreicher störten. Schon allein mit der zeitgenössischen Bezeichnung „Volksdeutsche“ kratzten sie am österreichischen Opfermythos. Nützlich waren sie vor allem dann, wenn es darum ging, Täterschaft zu identifizieren. Und dies, als hätte man nichts dazugelernt, oft genug erneut in Bausch und Bogen.
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte hier kein Missverständnis aufkommen lassen: Die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus ist auch für die Altösterreicher keine bloße Pflichtübung, um sich Pluspunkte im Feuilleton zu erwerben. Vielmehr ist sie ein integraler Bestandteil jenes verspäteten Prozesses, der zur Heilung des irritierten Verhältnisses mit der Zweiten Republik beitragen kann.
Die wohl schwierigste Aufgabe in diesem Komplex verweist erneut auf dessen europäische Dimension: Wie diskutiert man die Verbrechen des Nationalsozialismus und den evidenten Zusammenhang mit Flucht und Vertreibung, ohne dabei in die Kollektivismus-Falle zu tappen, in die deutschen Minderheiten, aber auch die große Mehrheit der Reichsdeutschen und der Österreicher im „Dritten Reich“ getappt sind – aber später auch all jene, die die sogenannten „Volksdeutschen“ pauschal verurteilt und zu Freiwild erklärt haben? So gerne wir uns einfache Lösungen wünschen: Nur das Differenzieren hilft, das präzise und mitunter granulare Bearbeiten des Themas. Aber auch die Fähigkeit zur Empathie einerseits und zur Selbstreflexion andererseits.
Wie lassen sich die zahllosen, völlig unterschiedlichen Biografien verstehen, die über mehrere Epochenbrüche und Migrationsprozesse hinweg sich stets neu erfinden mussten? Zum Beispiel die der deutschsprachigen Professoren in Czernowitz, die 1918 mit der Rumänisierung ihrer Universität von dort entfernt und zum Neuanfang gezwungen wurden? Oder die des Siebenbürgers Rudolf Eisenmenger, der es bis auf Hitlers Gottbegnadeten-Liste schaffte, um nach dem Krieg zum anerkannten Auftragsmaler zu werden – und selbst hier im Hohen Haus seine sichtbaren Spuren hinterlassen hat? Oder aber die junge Frau aus dem kleinen südmährischen Dorf, die noch vor dem Ersten Weltkrieg begann, sich eine Existenz in Wien aufzubauen, wie meine Urgroßmutter.
So viele Fragen, die auch künftige Generationen an uns richten werden. Um diese Fragen aber überhaupt stellen zu können, muss langfristige Erinnerung ermöglicht werden. Jetzt, wenn die Zeitzeugen immer weniger werden.
Überlebende aber schweigen oft. Aus Selbstschutz, aus Scham, oder weil ihnen niemand zuhört. Fluchtgeschichten sind meist Frauengeschichten – Mütter- und Kindergeschichten. Landsmannschaften und andere Vertriebenennetzwerke erfüllten somit eine oft übersehene, jedoch wichtige Funktion: Dort teilte man das Erlebte, wurde man verstanden, selbst wenn man schwieg.
Den nachfolgenden Generationen aber steht ein aktiver und sorgfältiger Umgang mit Biografien und historischen Begriffen an. Für Opferkonkurrenz ist weder Platz noch hat sie viel Sinn. Denn wer Holocaust und Vertreibung der Deutschen gleichsetzt, hat wenig verstanden. Wer aber diese Katastrophen gegeneinander ausspielt, hat vielleicht noch weniger kapiert.
Denn kein Schicksal ist gleich. Weder das eines Individuums noch das ganzer Völker. Und trotzdem: Im unmittelbaren Angesicht der Gewalt haben Politik und Ideologie zu schweigen, hat Zynismus und Whataboutism keinen Platz. Denn in diesem konkreten Moment, in dem die Welt um uns stillsteht, macht es keinen Unterschied, ob ein Mensch in einem Viehwaggon erfriert, in einer Gaskammer erstickt, von Soldaten oder Amokläufern massakriert wird. Wenn Menschen die Zukunft genommen wird – mit ihrer Würde, ihrer Identität, ihrer Heimat.
Vergebung kann nicht verordnet werden. Oft aber ist sie eine Tochter der Zeit. Schon allein deswegen sollten wir keine Schlussstriche ziehen. Denn aus den hier angekommenen Altösterreichern sind ja über die Generationen hinweg nicht weniger, sondern eigentlich mehr geworden.
Wenn wir Erinnerung sichtbar machen und professionalisieren, können auch die unzähligen lokalen Initiativen besser gewürdigt werden, die in ganz Österreich und darüber hinaus über die Jahrzehnte entstanden sind und sich wider die staatliche Beinahe-Amnesie gestellt haben. Dies umfasst professionelle Forschung einerseits. Und andererseits Heimatstuben, Museen und Publikationen. Sie ziehen ihren langfristigen Wert auch aus ihrer konservierenden Funktion: Sie sind wie Zeitkapseln. Wir sehen ein Stück von uns selbst, wenn wir sie öffnen.
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An die Stelle von Hass und Vergeltungsforderungen ist vielerorts das Interesse an der eigenen, gemeinsamen Vergangenheit getreten. Immer mehr Menschen verstehen, dass Flucht und Vertreibung eine gewaltige Zäsur, aber weder Anfang noch Ende dieser Geschichte waren. Wir sollten noch vielmehr auch von den Jahrhunderten des weitgehend gelungenen Zusammenlebens in Mitteleuropa sprechen.
Denn wir sehen, was mittlerweile alles gelingt, besonders bei unseren Nachbarn: Wir sehen Forschungsarbeiten und Gedenkaktionen, wie beispielsweise in Tschechien und der Slowakei, verhältnismäßig hohe Entschädigungszahlungen wie vonseiten Rumäniens, regionale Sprachförderung wie in der Vojvodina, zunehmendes Interesse an der verschwundenen Gottschee in Slowenien oder die Einführung eines eigenen Gedenktags für die Vertriebenen wie in Ungarn.
Auch in Österreich scheint die mediale Beschäftigung mit dem Thema eher zuzunehmen. Dies ist in diesem Gedenkjahr deutlich zu spüren. Die einst vom Eisernen Vorhang getrennten Erinnerungskulturen wachsen allmählich zusammen und sie führen uns dorthin, wo Österreich und seine Nachbarn heute ihren gemeinsamen mitteleuropäischen Auftrag haben.
Die Vertriebenen und ihre Nachkommen sind damit allerdings nicht allein: Denn sie teilen ihre Beschreibung als deutschsprachige Altösterreicher mit vielen jüdischen Überlebenden und ihren Nachkommen, die – trotz allem – einen starken Bezug zur deutschen Sprache und zur österreichischen Kultur bewahrt haben. Und andererseits sind es unsere autochthonen Minderheiten, die Österreich im Sinne einer mitteleuropäischen Kultur ein ganzes Stück größer machen. Hinzu kommen jene Flüchtlinge und Vertriebene aus der europäischen Nachbarschaft, denen wir in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg vor politischen Verwerfungen Schutz gewährt haben – und gewähren.
Die Präsenz all dieser Menschen, die hier, jetzt und heute das alte mit dem neuen Österreich verbinden, verweist auf eine gemeinsame mitteleuropäische Kultur in einem Europa auf Augenhöhe.
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Sehr geehrte Damen und Herren, Todesmärsche können nicht rückgängig gemacht werden. Aber es hilft, wenn nachfolgende Generationen diesen Weg Seite an Seite noch einmal gemeinsam gehen. Wenn wir aktiv an einer geteilten Erinnerung arbeiten. Wenn wir diese Erinnerung hineinnehmen in unsere Familiengeschichten, in das Gedächtnis unserer Republik und in den Dialog der europäischen Nachbarschaft. Wenn wir den Altösterreicherinnen und Altösterreichern heute zurufen:
Wir sehen euch! Wir sehen uns!
Mehr noch: Wir können einander sehen!

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